Niedersachsen: Die niedersächsischen Landesforsten haben gestern einen Scheck über 150.000 Euro erhalten. Das Land Niedersachsen fördert damit das Vorhaben der Landesforsten, eine Brachfläche in der Nähe von Dissen am Teutoburger Wald wieder zu bepflanzen und einen Bach zu renaturieren.
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Niedersachsen: Ziel der Förderung ist es, umweltverträgliche Rückeverfahren mit Pferden zu unterstützen. Antragsbereichtigt sind Rückeunternehmen, die mindestens nach dem RAL-Gütezeichen 244 zertifiziert und steuerlich gemeldet sind.
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Rheinland-Pfalz: Durch eine Änderung des Landeswaldgesetzes können demnächst forstliche Fördermittel direkt vom Forstministerium vergeben werden. Dies wird durch eine Trennung der bisherigen gemeinsamen Holzvermarktung von Land und Kommunen möglich. Der Landesbetrieb Landesforsten wird sich dann ab Januar 2019 aus dem Holzverkauf für den Kommunalwald und den Privatwald zurückziehen.
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Im Bundesland Brandenburg erhalten Waldbesitzer kurzfristige Fördermittel für die Beseitigung von Schäden, die durch den Sturm Friederike entstanden sind.
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Baden- Württemberg: Das Land Baden- Württemberg unterstützt die privaten Waldbesitzer bei der nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Die Anträge können bis zum 31. Januar oder bis zur zweiten Aufruffrist dem 31. Juli zur Förderung eingereicht werden. Die Zweckbindung bei der Richtlinie „Nachhaltige Waldwirtschaft“ beträgt zehn Jahre.
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Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) zahlt 60 Euro Zuschuss für Schutzausrüstungen zur Behebung der Schadstoffhölzer nach Sturmschäden. Die betroffenen Betriebe können einmalig den Zuschuss für die persönliche Ausrüstung beim SVB beantragen, der Mindestrechnungsbetrag muss 110 Euro betragen. Die Ausrüstung soll beim Beseitigen des Schadholzes das Unfallrisiko mindern.
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Bayern: Der Landkreis Kitzingen stellt für den Umwelt- und Naturschutzfonds wieder Fördermittel bereit. Der Fond der Naturschutzbehörde am Landratsamt Kitzingen dient zum Erhalt und zum Schutz für Pflanzen- sowie auch Tierarten. Antragsberechtigt sind Vereine, Organisationen sowie Privatpersonen, diese können ab sofort bis zum 1 September eingereicht werden.
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Ulm: Die Waldbesitzer werden vom Staat bei besserer Bewirtschaftung des Waldes gefördert. Es wird die Neuaufforstung, Bildung von Gemeinschaftswäldern oder auch Wegebau bezuschusst. Bei Inanspruchnahme der Zuschüsse fordert die Richtlinie eine zehnjährige Zweckbindung, beim nicht Nachkommen droht Rückzahlung der Zuschüsse.
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Mecklenburg-Vorpommern: Über die Fördermittel für den therapeutischen Wald in Heringsdorf wurde positiv entschieden. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umweltschutz bewilligte 85 Prozent an Fördermittel von den Gesamtkosten. In dem therapeutischen Kurwald sollen zu einem innovativen Gesundheitswald entstehen beispielsweise mit ruhigen Plätzen für die Meditation.
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Der Haushaltsplan 2016 wurde von der Bundesregierung für die nationale und internationale Forstwirtschaft angehoben. Aufgrund der niedrigen Erzeugerpreise wurde zusätzlich 78 Mio. Euro vom Bund für Land- und Forstwirtschaft bereit gestellt. Zusätzlich werden neue Stellen in den zuständigen Behörden eingerichtet, welche für eine erfolgreiche Koordinierung zuständig sind.
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Schleswig-Holstein: Beabsichtigt wir die Errichtung eines Bildungszentrums in Eggebek auf dem Tüdal-Gelände, Kostenpunkt eine Million Euro. Bei diesem Projekt sollen auch Kooperationen zwischen dännischen Pfadfindern, Kitas und Schulen stattfinden. Nach Aussage des Fachdienstleiters für Bau, Umwelt und Kreiseentwicklung Torsten Roos befindet sich die Finanzierung auf dem guten Weg. Die Kommune Eggebek hat beim Land Fördermittel beantragt. Die Fördermittel sollen aus dem Förderprogramm GAK (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) kommen.
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Regensburg: In diesem Jahr sind bereits 2,2 Mio Euro für laufende Projekte der Ländlichen Entwicklung in Regensburg aktiviert worden. Die Fördermittel werden für Dorferneuerungen, Wegebaumaßnahmen sowie Erschließung landwirtschaftlicher Flurstücke genutzt. Gegenwärtig finden 32 Projekte im Landkreis Regensburg zur Steigerung der Lebensqualität statt. Aus den Allianzen der Kommunen ergeben sich wertvolle Synergieeffekte. Die Herausforderungen der Ländlichen Entwicklung sollen über die Gemeindegrenzlinien hinweg als eine Gemeinschaft bewältigt werden.
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Die EU-Kommission gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit die nicht ausgeschöpften Fördermittel, welche zur ländlichen Entwicklung gehören für die leistungsstarken Maßnahmen zu nutzen. Die Obergrenze des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) soll laut der Generaldirektion Landwirtschaft von 3 Prozent auf 5 Prozent aufgestockt werden. Die im Juni beschlossene Verordnung ist nach einem Prüfungszeitraum wirksam.
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Dresden: Die sächsische Landesregierung hat rund 1,1 Milliarden Euro Fördermitteln für die Entwicklung des ländlichen Raums in Sachsen freigegeben. Eine hohe Anzahl an Naturschutzmaßnahmen und Investitionen in Forst- und Landwirtschaft können nun recht schnell beginnen. Abschließend muss immer die EU-Kommission die Förderanträge genehmigen.
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70 Mio. Euro stehen aus dem EU-Leader-Programm für die Entwicklung der ländlichen Räume in Nordrhein-Westfalen bereit. In der verganegnen Leader-Periode 2007 bis 2013 wurden in zwölf ländliche Regionen Nordrhein-Westfalens insgesamt rund 16 Millionen Euro an EU-Mitteln investiert.
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Geisa/Schleid: Durch den 26 Meter hohen Turm sollen Touristen angelockt werden. Nach dem ersten Realisierungsbeschluss wurde das Projekt vorerst gekippt, da es keine Fördermittel geben sollte.
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